Der nächste Schritt in der Entwicklung der Homöopathie war die Einführung der Arzneimittelprüfung am Gesunden. Dadurch werden noch heute die Wirkungen von homöopathischen Heilmitteln erforscht. Wichtig ist dabei eine möglichst objektive Beobachtung und Dokumentation der erhaltenen Symptome. Durch die Arzneimittelprüfungen – ergänzt durch geheilte Symptome bei Patienten – erlangen die Homöopathen die sogenannten Arzneimittelbilder.
Diese Arzneimittelbilder werden verglichen mit dem „Inbegriff der Symptome“ des Patienten, welchen der Homöopath in der Anamnese mit dem Patienten erhoben hat.
Das Arzneimittel, dessen Arzneimittelbild die größte Übereinstimmung mit dem Krankheitsbild des Patienten aufweist, wird in einer feinen Zubereitung gegeben.
Diese spezielle Zubereitung, die sogenannte Potenzierung ist ein anderes wichtiges Element der Homöopathie.
Bereits Hahnemann beschreibt die Potenzierung der Arznei als Grundlage der Behandlung. Durch die Potenzierung wird die Heilkraft der Ausgangssubstanz erheblich gesteigert.
Heute verwenden wir D-, C- oder LM- (bzw. Q-Potenzen). Diese unterscheiden sich in der Art der Verdünnung.
In der Klassischen Homöopathie, wie sie von Hahnemann begründet wurde, wird immer nur ein homöopathisches Mittel gegeben und dessen Wirkung möglichst genau beobachtet und dokumentiert.
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